Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Kaufpreis

Die pc total gmbh erstellt normalerweise eine Offerte und bestätigt via Auftragsbestätigung den vereinbarten Kaufpreis inkl. Installationen. Sämtliche Preise sind exklusive Mehrwertsteuer (MWSt).

2. Zahlungsbedingungen

Firmen beliefern wir gegen Rechnung (vorbehältlich Kreditprüfung und HR-Eintrag). Privatpersonen werden beim Erstkauf gegen Vorauskasse oder gegen Barzahlung beliefert. Die Rechnungen sind innert 10 Tagen, rein netto, zahlbar.

3. Lieferungen

Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz durch unsere Mitarbeiter. Für Lieferungen per Paketdienst werden die effektiven Versandkosten verrechnet. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden oder Versandes des Kaufgegenstandes. Der Kunde ist für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und allfälligen elektronischen Anschlüsse verantwortlich. Server müssen klimatisch einwandfrei (<= 30° C) aufgestellt werden können. Die Lieferung von Softwareprodukten erfolgt ausschliesslich in Lizenz, d.h. nur zum Gebrauch. Software-Produkte werden nur gemäss den Lizenzbestimmungen des entsprechenden Herstellers abgegeben, welche der Kunde anerkennt.

4. Liefertermine

Die Liefertermine werden mit dem Kunden abgesprochen. Eventuelle Terminüberschreitungen werden dem Kunden mitgeteilt und berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschliesslich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen, besteht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt zugunsten der pc total gmbh.

6. Mängelrügen

Die pc total GmbH erstellt immer zusammen mit dem Kunden eine Qualitätskontrolle. Mängelrügen müssen innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Werden diese anerkannt, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung der Mängel oder, falls dies nicht möglich ist, auf Lieferung einwandfreier Ersatzware. Softwareinstallationen können nach erfolgter Qualitätskontrolle nicht mehr gerügt werden.

7. Garantie

Die Garantie besteht in der Verpflichtung, jene Teile kostenlos zu ersetzen, die einen Fabrikationsfehler oder einen in der Garantiezeit eintretenden technischen Defekt aufweisen. Bei Reparaturen erstreckt sich die Garantie lediglich auf die reparierten Teile. Die Garantiedauer beträgt 24 Monate, soweit nichts anderes auf der Offerte, dem Lieferschein oder der Rechnung vermerkt ist.

Die Garantieleistungen werden normalerweise durch den Hardwarehersteller erbracht. Allfällige Wegspesen werden separat verrechnet. Die infolge eines Garantieausfalles durch die pc total gmbh erbrachten Dienstleistungen, z.B. Neuinstallation usw., sind in jedem Fall kostenpflichtig. Garantieleistungen setzen die Einhaltung der Zahlungsbedingung voraus. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen angemeldeter Garantieansprüche seine Zahlungen zurückzubehalten oder andere Ansprüche zur Verrechnung zu stellen.

Der Kunde ist immer für die korrekt durchgeführte Datensicherung verantwortlich!

Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn die Garantiebestimmungen vom Kunden nicht eingehalten werde sowie bei Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung, übermassiger physikalischer oder elektrischer Belastung oder Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen der Hersteller entsprechender Betriebsmittel oder Betriebsumgebungen. Bei unfachmännischen Eingriffen in die Geräte oder unsachgemässer Bedienung, sowie bei fehlerhafter Softwareinstallation durch den Kunden oder Dritte oder wenn kein Fehler feststellbar ist, ist die pc total gmbh berechtiget, die Kosten der Überprüfung und allfälligen Instandsetzung oder die Kosten des Telefon-Hotline-Service in Rechnung zu stellen.

8. Haftung

In keinem Fall haftet die pc total gmbh für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus der Bedienung, dem Gebrauch oder allfälligen Störungen oder dem Betriebsausfall der Produkte ergeben. Ausgeschlossen ist insbesondere jede Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ersatzansprüche Dritter oder Schäden an aufgezeichneten Daten.

9. Wartung

Die pc total gmbh kann einen separaten Wartungsvertrag offerieren und abschliessen, sofern der Kunde das anfordert.

10. Übrige Bestimmungen

Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der pc total gmbh schriftlich bestätigt werden. Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.

11. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich Jona als Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht.